Gewährleistung
Für unsere STELE – Geräte bieten wir gegenüber dem Endabnehmer eine Gewährleistung über 2 Jahre für alle Mängel am Produkt unter den nachstehenden Bedingungen:
Die Gewährleistung besteht nur bei bestimmungsgemäßem Gebrauch des Gerätes und bei Installation/Montage des Gerätes durch eine qualifizierte Fachkraft unter Berücksichtigung der Vorgaben in der Bedienungs- und Montageanleitung und Beachtung aller gesetzlichen und sonstigen gültigen Bestimmungen.
STELE Geräte sind ausschließlich für den privaten Gebrauch im üblichen Umfang bestimmt. Bei gewerblicher oder auch teilweise gewerblicher Benutzung erlischt die Gewährleistung. Die Geräte sind nicht für den Dauer- oder Langzeitbetrieb vorgesehen.
Die Gewährleistung erstreckt sich auf die unentgeltliche Instandsetzung des Gerätes bzw. der beanstandeten Teile. Anspruch auf kostenlosen Ersatz besteht nur für solche Teile, die Fehler im Werkstoff und in der Verarbeitung aufweisen. Übernommen werden dabei sämtliche direkte Lohn- und Materialkosten, die zur Beseitigung dieses Mangels anfallen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
1. Die Gewährleistung beträgt 24 Monate und beginnt mit dem Zeitpunkt der Übergabe, der durch die Kauf-Rechnung oder einen Lieferschein nachzuweisen ist. Ab dem 13. Monat trägt der Käufer die Beweispflicht, dass der Mangel schon bei Auslieferung vorhanden war.
2. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass das Gerät von einem Fachmann ordnungsgemäß eingebaut und angeschlossen wurde. Ohne diesen Nachweis kann STELE die Gewährleistung ablehnen.
3. Innerhalb der Gewährleistung werden alle Funktionsfehler, die trotz vorschriftsmäßigem Anschluss, sachgemäßer Behandlung und Beachtung der gültigen STELE-Einbauvorschriften und Betriebsanleitungen nachweisbar auf Fabrikations- oder Materialfehler zurückzuführen sind, durch den Kundendienst beseitigt. Oberflächen- und Lackschäden werden nur dann von dieser Gewährleistung abgedeckt, wenn sie unmittelbar, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche nach Übergabe des Gerätes gegenüber STELE angezeigt werden. Transportschäden müssen gegen den Beförderer geltend gemacht werden.
4. Ein montiertes Gerät gilt als einwandfrei angenommen. Beschädigungen und optische Mängel können nach Montage nicht mehr beanstandet werden.
5. Durch Inanspruchnahme der Gewährleistung verlängert sich die Gewährleistungszeit weder für das Gerät noch für neu eingebaute Teile. Ausgewechselte Teile gehen in das Eigentum von STELE über.
6. Über Ort, Art und Umfang der durchzuführenden Reparatur oder über einen Austausch des Gerätes entscheidet STELE nach eigenem Ermessen. Soweit nicht anders vereinbart, ist unsere Kundendienstzentrale zu benachrichtigen. Die Reparatur erfolgt ausschließlich in von STELE vorgegebenen Reparaturstellen. Während der ersten 12 Monate trägt STELE die Kosten für Rückholung, die Reparatur und den Rückversand. Andere Kosten müssen vorher von STELE genehmigt werden. Ab dem 13. Monat liegt dies im Ermessen von STELE.
7. Die für die Reparatur erforderlichen Ersatzteile und die anfallende Arbeitszeit werden nicht berechnet.
8. STELE haftet nicht für Schäden und Mängel an Geräten und Teilen, die verursacht wurden durch:
a. Äußere chemische oder physikalische Einwirkungen bei Transport, Lagerung, Aufstellung und Benutzung (z.B. Schäden durch Abschrecken mit Wasser, Überlaufende Speisen, Kondenswasser, Überhitzung etc.).
b. Falsche oder nicht sachgemäße Bedienung/Anschluss und gegebenenfalls daraus entstandener Kurzschluss. Falscher Querschnitt der Abluftleitung.
c. Nichtbeachtung unserer Aufstellungs- und Bedienungsanleitung, der jeweils geltenden baurechtlichen allgemeinen und örtlichen Vorschriften der zuständigen Behörden und/oder Elektrizitätsversorgungsunternehmen.
d. Ungewöhnlichen Spannungsschwankungen gegenüber der Nennspannung bei Elektrogeräten.
e. Falsche Bedienung und Überlastung und dadurch verursachter Überhitzung des Gerätes, unsachgemäßer Behandlung, ungenügender Pflege, unzureichende Reinigung des Gerätes oder seiner Teile; Verwendung ungeeigneter Reinigungsmittel (siehe Bedienungsanleitung).
f. Rostbildung im Innenraum des Gerätes durch Feuchtigkeit aufgrund Fehlbedienung.
9. STELE haftet nicht für mittelbare und unmittelbare Schäden, die durch die Geräte verursacht werden. Dazu gehören auch Raumverschmutzungen, die durch Zersetzungsprodukte organischer Staubanteile hervorgerufen werden und deren Produkte sich als dunkler Belag auf Wänden, Möbeln, Textilien, etc. im Raum niederschlagen können.
Zur Inanspruchnahme der Gewährleistung ist in jedem Fall die Vorlage des Kaufbeleges erforderlich.
Fällt die Beseitigung eines Mangels nicht unter die STELE-Gewährleistung, dann hat der Kunde die entstandenen Kosten für die Beseitigung des Mangels zu tragen.
Diese Gewährleistung gilt für Deutschland und Österreich. In anderen Ländern wenden Sie sich bitte an den Verkäufer.
V2/22-12